Chile
Das chilenische Punta Arenas ist eine der südlichsten Städte der Welt und wurde erst 1848 gegründet, nachdem Puerto del Hambre zugrunde ging. Die Stadt war zuerst eine Strafkolonie, wurde dann zu einem Freihafen, der durch Steinkohle und die Einführung von Schafen durch Engländer immer wichtiger wurde und viele Einwanderer anzog. Deshalb bietet Punta Arenas eine Vielfalt an Kulturen, was sich vor allem auf dem Friedhof mit verschiedensprachigen Grabinschriften zeigt, auf den die Einwohner sehr stolz sind.
Ein bekanntes chilenisches Lied heißt „Al sur del mundo“, also „Im Süden der Welt“. Der Grund dafür ist einfach: Ein Teil des aufgrund seiner langen, schmalen Form auffälligen Landes bildet den südlichsten Teil Südamerikas. Hier gibt es neben Gletschern unter anderem Robben und Pinguine zu sehen, nirgends ist die Entfernung zur Antarktis geringer. Im Norden des Landes befindet sich der Lebensraum des Chile-Pelikans. Wer sich Großstadt-Feeling wünscht, sollte die Hauptstadt Santiago de Chile besuchen: Hier lebt fast die Hälfte aller Chilenen!
AIDA-Kreuzfahrten Einreisehinweise: Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von höchstens 90 Tagen berechtigt. Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften. Bei der Reise für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder sollte eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden, die von dem / den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird (http://www.echile.de/index.php/de/service/notarielle-angelegenheiten/reiseerlaubnis/48-beantragung-einer-reiseerlaubnis-fuer-minderjaehrigevor-einem-notar). Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss zusätzlich mit der Apostille (Überbeglaubigung) versehen werden. Eine bei einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung muss nach Einreise in Chile zusätzlich vom chilenischen Außenministerium mit einer Bestätigung versehen werden. Bis zum 30.08.2016 formgerecht erstellte Reisegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit. (AIDA Katalog 2017/2018/2019)
Die Routen sind nach aufsteigender Reisedauer sortiert.
Hamburg - La Coruña - Gran Canaria - Sao Vicente - Salvador - Rio de Janeiro - Montevideo - Buenos Aires - Puerto Madryn - Ushuaia - Punta Arenas - Puerto Montt - San Antonio - Osterinseln - Tahiti - Uturoa - Cookinseln - Auckland - Tauranga - Napier - Wellington - Picton - Port Lyttelton - Sydney - Melbourne - Port Adelaide - Fremantle - Mauritius
Hamburg - La Coruña - Gran Canaria - Sao Vicente - Salvador - Rio de Janeiro - Montevideo - Buenos Aires - Puerto Madryn - Ushuaia - Punta Arenas - Puerto Montt - San Antonio - Osterinseln - Tahiti - Uturoa - Cookinseln - Auckland - Tauranga - Napier - Wellington - Picton - Port Lyttelton - Sydney - Melbourne - Port Adelaide - Fremantle - Mauritius - Le Port - Durban - Port Elizabeth - Kapstadt - Walvis Bay - Santiago - Teneriffa - Madeira - Lissabon - Leixões - Isle of Portland - Hamburg