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AIDA Cruises: Wer darf an Bord?

AIDAsol

Ende letzten Jahres kursierte Alfred Nehls Geschichte in vielen Zeitungen wie „Die Welt“ und den sozialen Medien. Der 86-jährige wollte mit AIDA noch einmal zum Nordkap. Dazu sollte es aber nie kommen: An Bord befand der Schiffsarzt den Rentner für reiseuntauglich und so musste er das Schiff verlassen – und noch dazu Stornogebühren zahlen. Woran seine Reise gescheitert ist und was Sie bei Ihrer nächsten Kreuzfahrt mit AIDA Cruises beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Was Sie laut AGB beachten müssen

Bevor Sie Ihre Reise bei AIDA Cruises buchen können, werden Sie auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen. Dort finden Sie alle Informationen zu Einreisebestimmungen und Reisebedingungen. Darunter fällt auch der Unterpunkt „Rücktritt und Kündigung durch AIDA Cruises“. Wichtig: in bestimmten Fällen darf AIDA Cruises vom Reisevertrag zurücktreten oder diesen kündigen.

Wieso darf AIDA den Reisevertrag kündigen?

Das hängt mit der Sicherheit an Bord zusammen, die immer an erster Stelle steht. Die Verantwortung trägt allein der Kapitän. „Er besitzt hinsichtlich der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der Bordordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen“, so die AIDA AGB.

Betreuung eines Gastes

Bedarf jemand aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen einer Begleitung, so muss diese zwingend mit an Bord sein. Das hat folgende Gründe: Zum einen übersteigt eine besondere Betreuung die vereinbarten Vertragsleistungen, zum anderen benötigt ein Gast mit gewissen Einschränkungen extra Hilfe in manchen Situationen. Das könnte bei Herr Nehls ein Ausschlusskriterium gewesen sein. Altersbedingt war er nicht mehr ganz fit auf den Beinen, hatte aber weder Betreuung noch Gehhilfe bei sich.

Reiseuntauglichkeit

Reiseuntauglichkeit wird durch den geistigen oder körperlichen Zustand bestimmt. Dieser kann zu einer Gefahr für andere oder sogar für Sie selbst führen. Daher hat auch hier der Kapitän das Recht, Sie ohne Weiteres des Schiffes zu verweisen. Bei Nehls traf dieser Fall ebenfalls zu. So konnte der Schiffsarzt ihn aufgrund seines körperlichen Zustands als reiseuntauglich befinden. Ein Anspruch auf sein Geld hatte er ohne Reiseabbruchsversicherung nicht und die abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung galt in diesem Fall, da Nehls bereits an Bord war und eingecheckt hatte, nicht.

Weitere Beschränkungen

Bei werdenden Müttern, Säuglingen und Minderjährigen geht AIDA Cruises kein Risiko ein. Dabei dürfen diese Gruppen in einem bestimmten Zustand von Anfang an nicht an Bord, da eine adäquate Behandlung nicht gewährleistet werden kann. Ähnlich sieht der Fall aus, wenn Sie auf eine bestimmte medizinische Versorgung angewiesen sind. Dann müssen Sie vorab mit AIDA Cruises klären, ob eine Mitfahrt möglich ist.

Werdende Mütter und Säuglinge

Werdende Mütter und Säuglinge sollten folgende Regelungen, die die Mitfahrt verbieten, beachten:

  • Ab der 24. Schwangerschaftswoche ist eine Kreuzfahrtreise nicht mehr gestattet.
  • Unter sechs Monate alte Säuglinge dürfen nicht mit an Bord.
  • Ab sechs bis zwölf Monate alte Säuglinge dürfen nicht mitreisen, wenn es im Verlauf der Reise drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage gibt.

Grundsätzlich sollte aber der vollständig empfohlene Impfschutz bei Säuglingen vorliegen.

Minderjährige

Minderjährige dürfen ohne gesetzlichen Vertreter, beziehungsweise die Eltern, nicht allein mitreisen. Anders ist der Fall mit einer Einverständniserklärung. Mit dieser kann eine andere volljährige Person den Minderjährigen begleiten. Aufgrund der internationalen Reiseziele sollte die Erklärung zusätzlich in Englisch vorliegen und eventuell sogar in weiteren Sprachen. Nähere Informationen dazu können Sie den Einreisebestimmungen der jeweiligen Reiseziele entnehmen.

Alfred Nehls Geschichte muss Sie nicht beunruhigen. So etwas kommt sehr selten vor und wenn Sie unsere Infos beachten, sind Sie auf der sicheren Seite. Grundsätzlich gilt: Fragen Sie im Zweifelsfall lieber bei Ihrem Reisebüro beziehungsweise bei AIDA Cruises direkt nach. So können Sie ganz entspannt Ihrer Traumreise entgegenfiebern.

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Zusammengefasst: Für unsere eiligen Leser

Alfred Nehls wurde die Kreuzfahrt mit AIDA verwehrt. Der Schiffsarzt hielt ihn für reiseuntauglich und so kündigte AIDA den Reisevertrag. Nicht nur Reiseuntauglichkeit, sondern auch das Reisen ohne notwendige Begleitung kann zu einer Kündigung oder Rücktritt führen. Daher sollten Sie vorab die AGB lesen. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, Ihr Reisebüro oder AIDA Cruises zu kontaktieren.


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