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AIDA erlaubt & verboten: Was darf mit an Bord und was nicht?

AIDA Schiff auf See

Die AIDA Reise steht unmittelbar bevor, die Tickets sind bereits eingetroffen und nun geht es ans Packen. Aber was genau dürfen Sie eigentlich mit an Bord nehmen? Wir verraten Ihnen im Folgenden die Gepäck-Bestimmungen der Kussmund-Reederei.

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Der Föhn und das Glätteisen gehören aufgrund ihrer Fähigkeit zur Hitzeentwicklung zu den verbotenen Gegenständen und sind daher aus Sicherheitsgründen an Bord verboten. Der Dyson Airwrap darf wiederum mit an Bord, da dieser mit einer speziellen Heißluft-Technologie arbeitet. Jede Kabine ist mit einem Föhn ausgestattet, weshalb Sie diesen getrost Zuhause lassen können.

AIDA Gepäck-Bestimmungen

Immer wieder kommt es vor, dass Gäste ihren Koffer vor ihrer Kabine suchen und stattdessen einen Zettel an der Tür finden. Darauf steht so etwas wie: „In Ihrem Koffer wurden Gegenstände gefunden, die die Sicherheit an Bord gefährden könnten. Sie können Ihren Koffer am Check-In-Schalter abholen." Die nicht gestatteten Gegenstände werden von der Sicherheitscrew gegen Ausgabe einer Quittung einbehalten und Ihnen am Ende der Reise wieder ausgehändigt.

Um eine solche Situation zu verhindern, sollten Sie sich vorab die Gepäck-Richtlinien der Reederei genau ansehen. Die „Bestimmungen zur Mitnahme von Genussmitteln und Gegenständen“ finden Sie in der Bordordnung. Zudem sind sie auch in Ihren Unterlagen aufgeführt, die Sie nach der Buchung Ihrer Reise erhalten.

Personen, die sich weigern, die Sicherheitsrichtlinien zu befolgen, wird der Zutritt zum Schiff verweigert.

Verbotene Gegenstände an Bord der Kussmundschiffe

Im Folgenden haben wir für Sie zusammengetragen, welche Gegenstände nicht mit an Bord gebracht werden dürfen:

  • Fahrräder (auch Klappräder) sowie andere individuelle Transportmittel wie Hoverboards, Airwheels, Skooters und Segways
  • Drohnen, Mikrokopter, Laser, Laserpointer, Satellitentelefone, Transformatoren, Breitband-Empfänger (Scanner), Funkbake zur Kennzeichnung der Seenotposition und Funkgeräte
  • Druckluftflaschen inklusive Tauchflaschen, Propantanks und Aerosoldosen
  • Heizgeräte (z.B. Heizdecken, Bügeleisen, Föhn, Tauchsieder, Heizdecke, Rotlichtlampe und Wasserkocher)
  • Luftballons
  • Bei der Anreise ist es nicht erlaubt, alkoholische Getränke mit an Bord zu nehmen. Sollten Sie während eines Landgangs alkoholische Getränke kaufen, dürfen Sie nicht mehr als 1 Liter pro Person über 18 Jahre mit an Bord nehmen.
  • Lebensmittel (insbesondere Fleisch, Geflügel, Fisch, Milchprodukte, Obst und Gemüse); Ausnahme: professionell beziehungsweise industriell vom Hersteller verpackte Trockenware, Gewürze und Süßigkeiten
  • gefährliche Chemikalien oder entflammbare Substanzen in größeren Mengen (z.B. Säuren, Benzin, Bleichmittel etc.)
  • Waffen und Munition aller Art (z.B. Explosivstoffe und Feuerwerkskörper, Schusswaffen und deren Imitationen, Hieb- und Stichwaffen, Gaspistolen und Tränengasspray, Elektroschocker usw.) sowie alle Gegenstände, die als Offensivwaffen eingesetzt werden können (dazu zählen auch offene Rasierklingen und Scheren mit einer Klingenlänge von über 10 cm)
  • illegale Betäubungsmittel und Drogen jeglicher Art

Der Besitz von Waffen oder Drogen kann den sofortigen Verweis von Bord zur Folge haben.


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Achtung bei folgenden Gegenständen

Zudem ist bei der Mitnahme von einigen weiteren Gegenständen Vorsicht geboten:

  • Generell gestattet AIDA nur die Mitnahme von Gepäck für den persönlichen Gebrauch.
  • Die Mitnahme von voluminösem (Sport-) Gepäck, insbesondere Tauch- oder Golfausrüstungen, unterliegt aus Platzgründen gewissen Einschränkungen. Wenn Sie sperrige Gegenstände mitnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das AIDA Kundencenter.
  • Wertgegenstände wie wichtige Dokumente, Geld, Schmuck, Fotokameras, Notebooks und dergleichen sollten Sie im Handgepäck transportieren. AIDA übernimmt keine Haftung, falls diese im normalen Gepäck beschädigt werden oder abhandenkommen.
  • Medizinische Gerätschaften wie Sauerstoff- oder Schlafapnoe-Geräte dürfen in der Regel mit an Bord genommen werden, müssen allerdings vorher bei der Reederei angemeldet werden. Wenden Sie sich hierfür an Ihr Reisebüro oder schicken Sie eine E-Mail mit dem technischen Datenblatt des Gerätes an . Wir haben zusammengefasst, was Sie beim Mitbringen von eigenen Medikamenten an Bord von AIDA beachten sollten.
  • Um Mitreisende nicht zu belästigen, ist das Benutzen von Audiogeräten mit Lautsprechern nicht gestattet.

Was Sie sonst noch beachten sollten
Neben den Regeln an Bord müssen Sie selbstverständlich die gültigen Zollbestimmungen Ihres Ausreiselandes sowie der Einreiseländer beachten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

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Zusammengefasst: Für unsere eiligen Leser

Bevor es auf große Fahrt geht, gilt es beim Packen einige Regeln zu beachten. Unter anderem verbieten die AIDA Gepäck-Richtlinien die Mitnahme von Waffen, Rauschmitteln und Chemikalien. Aber auch Lebensmittel und Alkohol sind – mit einigen Ausnahmen – verboten. Daneben sind weitere Gegenstände wie Fahrräder, Heizgeräte und Drohnen an Bord nicht gestattet. Allgemein gilt, dass nur Gepäck für den eigenen Gebrauch mit an Bord genommen werden darf. Großes (Sport-) Gepäck sowie medizinische Gerätschaften sollten vorab im Reisebüro oder beim Kundencenter angemeldet werden. Achten Sie darauf, Wertgegenstände im Handgepäck zu transportieren - die Reederei übernimmt keine Haftung, wenn diese im Koffer beschädigt werden oder abhandenkommen.


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