Erlaubte Souvenirs: Das dürfen Sie mitbringen aus dem Urlaub
Wer kennt das nicht, Sie sind im Urlaub, bummeln am Strand oder in der Stadt und sehen etwas, das Sie sich gerne als Andenken mit nach Hause nehmen möchten. Oder Sie suchen ein Souvenir für die Daheimgebliebenen. Was viele erst bei der Wiedereinreise in Deutschland merken: Nicht alle Souvenirs sind erlaubt. Im schlimmsten Fall beschlagnahmt der Zoll nicht nur Ihr Andenken, sondern Ihnen droht eine Geld- oder Haftstrafe!
Vorsicht Fälschung: Plagiate sind nur in kleinen Mengen erlaubt
Ein neues Trikot des FC Bayern für nur 20 Euro? Eine Ray-Ban Brille für 15 Euro? Und gar nicht mal so schlecht plagiiert – da kann man schon mal grübeln. Die gute Nachricht: In kleinen Mengen sind Plagiate für den Eigenbedarf erlaubt. Bis zur Grenze von 430 Euro pro Person dürfen Sie Fälschungen von Markenprodukten mit nach Deutschland bringen. Mehr allerdings nicht, denn Sie wollen sich doch nicht dem Verdacht des illegalen Handels aussetzen, oder?
Washingtoner Artenschutzübereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt
Zu den sogenannten verbotenen Waren zählen zum einen wichtige und seltene Kulturgüter eines Landes. Zum anderen dürfen Sie unter Artenschutz stehende Pflanzen und Tiere nicht aus dem Urlaub mitbringen. Der Grund hierfür ist, dass die biologische Vielfalt durch den Handel mit exotischen Tieren und Pflanzen massiv bedroht ist. Um dies zu ändern, wurden 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) unter besonderen Schutz gestellt. Interntional ist das Abkommen unter CITES (Convention on International Trade in Endgangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. Die hierunter fallenden Tiere und Pflanzen dürfen nur mit bestimmten Dokumenten aus- und eingeführt werden. Wer diese nicht vorweisen kann, dem droht eine Strafe.
Verbotene Waren, die Sie nicht kaufen sollten
Sollten Sie sich für eines der im Folgenden genannten Produkte interessieren, informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise über die hierzu nötigen Papiere beziehungsweise Regelungen. Ansonsten gilt: Kaufen Sie besser keine…
- Produkte aus Elfenbein,
- Korallen,
- lebenden Tiere,
- Lederprodukte aus Reptilienhaut,
- ausgestopften Tiere,
- tierische Produkte aus Nicht-EU-Ländern,
- Federn,
- Orchideen,
- historischen Steine (insbesondere aus der Türkei)
Dokumente und Informationen zu erlaubten Souvenirs
Wenn Sie planen, im Urlaub exotische Tiere und Pflanzen zu kaufen, sollten Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise beim Zoll informieren. Auf einer gemeinsamen Webseite des Zolls und des Bundesamtes für Naturschutz finden Sie ebenfalls Informationen zu geschützten Arten.
Um geschützte Waren und Arten einzuführen beziehungsweise im Urlaubsland auszuführen benötigen Sie ein CITES-Ausfuhrdokument des Ursprungslandes sowie eine Einfuhrgenehmigung vom Bundesamt für Naturschutz.
Beherzigen Sie unsere Tipps und haben Sie einen entspannten Urlaub – und eine unkomplizierte Heimreise.
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Zusammengefasst: Für unsere eiligen Leser
Aus Artenschutzgründen und der Vorbeugung von Säuchen dürfen bestimmte Gegenstände, Lebensmittel, Lebewesen und Pflanzen nicht aus dem Urlaub mitgenommen werden. Darunter fallen aufgrund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (international auch als CITES bekannt) 30.000 Pflanzen und 5.600 Tiere. Sollten Sie sich für ein exotisches Souvenir entscheiden, informieren Sie sich vorab beim Zoll über die Einführung. Generell kann man jedoch plagiierte Produkte im Wert von 430 € mitbringen. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
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