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Stornokosten bei AIDA Cruises

AIDAcosma auf dem Wasser

Der Kreuzfahrturlaub ist gebucht und die Vorfreude steigt - doch aus unvorhergesehenen Gründen muss die Reise plötzlich storniert werden. Das ist keine schöne Situation, kann aber jedem einmal passieren. Nun stellt sich jedoch die Frage: Kann ich so einfach stornieren? Und welche Kosten fallen an? Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen laut den AGBs von AIDA Cruises zusammengefasst.

Zum 01.12.2023 sind neue AGB bei AIDA Cruises in Kraft getreten. Damit gab es insbesondere Änderungen bei den Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen für Neubuchungen. Zudem ist ein Tarif komplett weggefallen. Die in diesem Beitrag genannten Stornokosten entsprechen den aktuell gültigen AGB.

Inhaltsverzeichnis

AIDA Stornierung: Was ist das?

Bei der Stornierung einer AIDA Reise tritt der Kunde von dem bereits abgeschlossenen Reisevertrag zurück. Vor Reisebeginn ist eine Stornierung seitens des Kunden jederzeit möglich. Jedoch steht der Reederei eine Entschädigung zu, die sich nach dem Zeitraum zwischen Stornierung und Reisebeginn sowie dem gebuchten Preismodell bemisst.

AIDA Stornierung: Kosten im Überblick

Folgende Tabelle zeigt, welcher prozentuale Anteil pro Person bei einer Stornierung anfällt. Dabei wird schnell deutlich: Je näher der Reisezeitpunkt rückt, desto höher steigen die Kosten. Bis einen Tag vor Reisebeginn sind zudem unterschiedliche Prozentsätze bei den verschiedenen Preismodellen zu verzeichnen. Diese gelten pro Person bezogen auf den jeweiligen Reisepreis.

Stornokosten für All Inclusive Tarife
Für Reisen, die zum AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE Tarif gebucht wurden, gelten dieselben Stornobedingungen wie für AIDA PREMIUM Reisen. Für Reisen, die zum AIDA VARIO ALL INCLUSIVE gebucht wurden, gelten dieselben Stornobedingungen wie für AIDA VARIO Reisen. Stornokosten entstehen dabei nur für den Cruise-Anteil, nicht für das Getränkepaket und die Social Media Flat.

Stornokosten bei AIDA Cruises AIDA PREMIUM/AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE AIDA VARIO/AIDA VARIO ALL INCLUSIVE
Bis zum 50. Tag* (mind. 50 € p.P.) 25 % 30 %
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag* 30 % 40 %
Vom 29. Tag bis zum 22. Tag* 40 % 50 %
Vom 21. Tag bis zum 15. Tag* 60 % 70 %
Ab dem 14. Tag* 80 % 85 %
Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 %

* Vor Reisebeginn / Quelle: AIDA AGB Stand 01.12.2023

Prämien für über AIDA vermittelte Reiseversicherungen fallen zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.

Stornobedingungen wurden angepasst

Zum 01. Dezember 2023 wurden die Stornobedingungen im Rahmen der Änderungen der AIDA AGB angepasst. Die Stornierungsbedingungen wurden kundenfreundlicher gestaltet, insbesondere für Flüge, die über das An- und Abreisepaket der Reederei gebucht wurden. Bisher wurden bei Stornierungen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % als pauschale Entschädigung fällig und ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 80 %. Nun wurde diese Abstufung verfeinert und die prozentuale Entschädigung je nach Stornierungszeitpunkt reduziert:

Seit dem 1. Dezember 2023 ist die Stornierungsgebühr für Buchungen inklusive AIDA An- und Abreisepaket mit Flug unabhängig davon, ob es sich um einen Linien- oder Charterflug handelt.

Im Video erklären wir, was sich zum 01. Dezember 2023 bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AIDA Cruises geändert hat:

Wird das Video nicht angezeigt? Dann bitte Cookies zulassen, um das Video zu sehen.

Stornokosten für das An- und Abreisepaket

Wurde die Reise mit inkludierten Flügen gebucht, gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepaketes):

Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 30%
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 45%
Vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70%
Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn bis 1 Tag vor Reisebeginn 85%
Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95%

Quelle: AIDA AGB Stand 01.12.2023

Bei Rücktritt von einem An- und Abreisepaket im Tarif Wunschflug (welcher tagesaktuelle, nicht im Katalog ausgeschriebene Flüge beinhaltet) fallen Stornokosten in Höhe von 100 Prozent des Preises für das An- und Abreisepaket an.

Eine Teilstornierung der Flugleistung ist nicht möglich.

Teilstornierung durch einen Reiseteilnehmer

Bei einer Teilstornierung durch einen Reiseteilnehmer aus derselben Kabine steht AIDA Cruises bei AIDA VARIO, AIDA PREMIUM und AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE eine pauschale Entschädigung von 70 Prozent des anteiligen Reisepreises zu – mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.

So stornieren Sie Ihre AIDA Reise

Sie haben entschieden, dass Sie Ihre Reise stornieren möchten - doch wie gehen Sie dabei vor? AIDA empfiehlt, einen Reiserücktritt schriftlich an das zuständige Reisebüro oder das AIDA Kundencenter einzureichen. Wenn Sie Ihre Kreuzfahrt über ein Reisebüro gebucht haben, muss die Stornierung auch von diesem in die Wege geleitet werden. Hierzu reicht es aus, wenn Sie eine E-Mail mit Ihrem Stornierungswunsch an Ihre betreuende Agentur senden. Diese leitet Ihr Anliegen an die Reederei weiter. Ihre Gründe für die Stornierung der Reise müssen Sie in der E-Mail nicht angeben.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Den Reiserücktritt müssen Sie AIDA Cruises beziehungsweise Ihrem zuständigen Reisebüro mitteilen.
  • Der Reiserücktritt sollte unbedingt schriftlich erfolgen, damit Sie diesen im Zweifelsfall nachweisen können.
  • Sie können Ihre Stornierung per Post, Fax oder E-Mail versenden.
  • Sie müssen den Grund für Ihre Stornierung nicht nennen.

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Wissenswertes auf einen Blick

  • Das Stornieren einer Teilleistung (An- und Abreisepakete mit Flug und Bus) ist nicht möglich.
  • AIDA Cruises ist es vorbehalten, eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die Reederei verpflichtet, die Entschädigung zu belegen und zu beziffern.
  • AIDA Cruises kann dann keine Entschädigung verlangen, wenn am Urlaubsort selbst oder in unmittelbarer Nähe außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen erheblich behindern.
  • Rücktritts- sowie Bearbeitungsgebühren sind sofort zu begleichen.
  • Wird die Reise storniert, nachdem der vollständige Reisepreis gezahlt wurde, erhalten Kunden das Geld abzüglich der Stornokosten wieder zurück.
  • Das Geld wird immer auf das Medium erstattet, mit dem auch bezahlt wurde (z.B. PayPal, Kreditkarte).
  • Es besteht die Möglichkeit eine Reise-Rücktrittsversicherung und Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Krankheit oder einem Unfall abzuschließen.
  • Der Reiserücktritt sollte AIDA Cruises beziehungsweise Ihrem zuständigen Reisebüro schriftlich per Post, E-Mail oder Fax mitgeteilt werden.

Sonderfall Coronavirus

Sollte Ihre Reise aufgrund der Corona-Pandemie seitens der Reederei abgesagt werden, fallen keine Stornokosten an. Sie erhalten in diesem Fall Ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet oder können kostenfrei auf eine andere Reise umbuchen und sich dafür ein attraktives Bordguthaben sichern. Findet eine Reise statt, Sie möchten diese aber aufgrund der aktuellen Lage nicht antreten, fallen dagegen die üblichen Stornokosten an. Bei Vorlage eines positiven COVID-19-Tests ab 7 Tage vor Reisebeginn bis maximal einen Tag vor Abreise kann die Reise einmalig kostenfrei umgebucht werden (sofern keine Versicherung vorliegt).

Einen Überblick über die abgesagten Reisen und Kompensationsmöglichkeiten finden Sie in unserem Beitrag So plant AIDA.

Versichert auf Reisen mit HanseMerkur

Wer vor einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung beziehungsweise Versicherungen mit Komplettschutz abschließt, kann sich beruhigter auf den anstehenden Urlaub freuen. Die HanseMerkur Reiseversicherung AG bietet verschiedene Optionen für einzelne Personen, Paare und Familien.

Die Reise-Rücktrittsversicherung übernimmt beispielsweise die Stornokosten bei schweren Unfallverletzungen, unerwarteten und schweren Erkrankungen, Tod, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzwechsel, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sowie Kurzarbeit. Die Urlaubsgarantie ist eine Reiseabbruchversicherung und kommt beispielsweise dann zum Tragen, wenn die Reise aufgrund von Seekrankheit abgebrochen werden muss.

Sollten Sie vor dem Reisebeginn schwer erkranken, zahlt die Reise-Rücktrittsversicherung die Stornierungsgebühren. Wenn Sie Ihre Reise jedoch aus Angst vor einer Krankheit nicht antreten möchten, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Der AIDA Komplettschutz umfasst die bereits beschriebenen Versicherungen sowie eine Reisekrankenversicherung inklusive Rücktransport, eine Notfallversicherung, eine Reisegepäckversicherung, eine Reiseunfallversicherung und eine Reisehaftpflichtversicherung. Weitere Infos gibt es in unserem Blogbeitrag „AIDA Reiserücktrittsversicherung: Infos zum Reiseschutz“ sowie auf den ausgeschriebenen Seiten des AIDA Katalogs.

  • Geändert am .

Zusammengefasst: Für unsere eiligen Leser

Wer von der gebuchten Reise zurücktritt, muss mit Stornokosten rechnen. Diese hängen von dem Zeitpunkt des Reiserücktritts sowie von dem gebuchten AIDA Preismodell ab. Für das Stornieren des AIDA An- und Abreisepaketes fallen zusätzlich Stornokosten an, Teilstornierungen sind nicht möglich. Die Reiserücktrittsversicherungen der HanseMerkur Versicherung AG bieten eine Möglichkeit, sich vor hohen Stornokosten zu schützen. Seit dem 1. Dezember 2023 gelten vereinfachte Stornobedingungen.


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