Visum, Reisepass und Co: Ausweisdokumente für Ihre AIDA Kreuzfahrt

Viele Reisende fragen sich vor einer Kreuzfahrt, welche Ausweisdokumente sie brauchen. Vor allem bei Kreuzfahrten, die in kurzer Zeit mehrere Länder ansteuern, ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. So stellen Sie sicher, dass alles vorbereitet ist und Sie entspannt in den wohlverdienten Urlaub starten können.
Diese Ausweisdokumente sind Pflicht
Im Allgemeinen braucht jeder Erwachsene einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild. Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreisedokument gefordert wird.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass Ihr Reisepass über ausreichend freie Seiten verfügt. Pro angefahrenem Land empfiehlt die Reederei zwei freie Seiten.
Besondere Hinweise für Reisen mit Minderjährigen
Auch Kinder müssen sich auf der Reise jederzeit ausweisen können. Seit dem 26. Juni 2012 muss jedes Kind einen eigenen Reisepass mitführen. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern reicht nicht mehr aus. Auch für Kinder unter 12 Jahre ist der (teurere) elektronische Reisepass sinnvoll – für die visumsfreie Einreise in die USA sogar zwingend notwendig.
Zudem kann es zu Problemen kommen, wenn Minderjährige nicht in Begleitung aller Sorgeberechtigten reisen. Dies kann beispielsweise in vielen Ländern Mittel- und Südamerikas, aber zum Beispiel auch in Kroatien, zu Einschränkungen für Minderjährige führen. Deshalb sollten diese bei jeder Kreuzfahrt unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten bei sich führen. Diese sollte mindestens in englischer Sprache, im besten Fall aber auch in der jeweiligen Landessprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselandes amtlich beglaubigt sein.
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Benötigte Dokumente sind abhängig von den Zielländern
Welche Dokumente Sie für Ihre Reise benötigen, hängt davon ab, welche Länder Sie auf Ihrer Kreuzfahrt bereisen.
Reisen innerhalb der EU, des Schengenraums, nach Norwegen oder Island
Passagiere benötigen bei Kreuzfahrten mit Stopps an Häfen innerhalb der EU, sowie in Norwegen und Island einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Minderjährige brauchen einen Reisepass, einen Personalausweis oder einen Kinderreisepass mit Lichtbild.
Reisen außerhalb der EU/ des Schengenraums
Für die Einreise in Länder außerhalb der EU benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige einen gültigen Reisepass, der in der Regel nach Ausreise noch sechs Monate gültig sein muss.
- Ob ein Visum für die Reise erforderlich ist, hängt von den zu bereisenden Ländern sowie der Dauer des Aufenthalts ab.
Visumpflichtige Länder
Um Passagiere eines Kreuzfahrtschiffes die unkomplizierte Einreise zu ermöglichen, genießen sie in vielen Nicht-EU-Ländern Visumfreiheit oder erhalten von den Behörden ein Tagesvisum. Dennoch besteht in einigen Ländern auch für Kreuzfahrtreisende eine Visumpflicht.
Unabhängig davon benötigen alle Passagiere jeden Alters stets einen Reisepass, der mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig ist. Ein vorläufiger Reisepass wird nicht in allen Ländern akzeptiert - dies sollte im spezifischen Fall im Vorfeld kontrolliert werden.
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Australien
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum bzw. eine Electronic Travel Authority (ETA). Die Beantragung muss vor Reiseantritt und kann nicht erst bei Einreise erfolgen. Dieses können Sie bei der zuständigen Behörde oder in elektronischer Form beantragen.
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China / Shanghai
Deutsche und österreichische Passagiere, die ausschließlich die Insel Hainan erkunden möchten, können für einen bis zu 30-tägigen Aufenthalt visumfrei einreisen. Zurzeit können Passagiere aus der Schweiz, Deutschland und Österreich ohne Visum nach China einreisen und dort während der Kreuzfahrt an Land gehen. Sie dürfen sich aber nicht länger als 15 Tage in China aufhalten. Die Regelung galt ursprünglich bis November 2024, wurde aber jetzt bis Ende 2025 verlängert.
Für Shanghai gelten besondere Regelungen: Wenn Shanghai der Start- oder Endpunkt der Kreuzfahrt ist, können sich deutsche Staatsangehörige bis zu 144 Stunden in Shanghai sowie den Provinzen Jiangsu und Zhejiang (sog. Yangtze-Delta-Region) ohne Visum aufhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn im Anschluss eine Weiterreise in ein Drittland erfolgt. Im Falle einer Kreuzfahrt ist dieses Kriterium erfüllt. Wird Shanghai im Verlauf einer Kreuzfahrt angefahren, wird dagegen ein Visum benötigt.
Für den Check-in bzw. Check-out am Hafen Shanghai benötigt jeder Gast zwei Kopien seines Reisepasses. Sie müssen folgende Vorgaben erfüllen: Kopien in Originalgröße im A4 Format, ausgedruckt (farbig oder schwarz-weiß) und oben rechts bedruckt.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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Indien
Für die Einreise nach Indien benötigen deutsche und österreichische Staatsangehörige ein Visum. Für touristische Zwecke kommen das herkömmliche Visum sowie das elektronisch zu beantragende eVisa in Betracht. Das eVisa berechtigt zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Reisende sind dazu verpflichtet, einen Ausdruck des Visums mit sich zu führen.
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Jordanien
Deutsche und österreichische Staatsangehörige erhalten bei der Einreise ein Sammelvisum.Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, müssen eine schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, die von den Sorgeberechtigten unterschrieben ist. Diese Bestätigung muss die Erlaubnis zur Durchführung der Reise und folgende Angaben enthalten: vollständige Ein- und Ausreisedaten, Namen der Sorgeberechtigten, Name des Kindes und Name der Begleitperson. Zusätzlich ist der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person(en) beizufügen.
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Madagaskar
Grundsätzlich ist bei der Einreise ein Visum erforderlich. Allerdings benötigen AIDA Gäste, deren Aufenthalt in Madagaskar nicht länger als 24 Stunden beträgt, kein Visum.
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Malediven
Für Deutsche und Österreicher besteht Visumpflicht. Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise Touristenvisa erteilt.
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Oman
Deutsche und österreichische Kreuzfahrt-Gäste, die an Bord eines Schiffes ein- und wieder ausreisen, sind für die Dauer eines Landganges von der generellen Visapflicht befreit. Der Ausflug darf dabei maximal 48 Stunden dauern.
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Sri Lanka
Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Transitvisum. Dieses kann in elektronischer Form beantragt werden.
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USA und Puerto Rico
Als Inhaber eines maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepasses können deutsche Staatsbürger im Rahmen des „Visa Waiver“ -Programms visumfrei in die USA einreisen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche mit gültigem Reisepass. Sollte Ihr Nachwuchs ausschließlich über einen Kinderreisepass verfügen, muss ein Visum bei der zuständigen US-Vertretung beantragt werden. Alle Reisende, die im Rahmen des Visa Waiver-Programms in die USA einreisen, müssen in jedem Fall eine elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA) haben. Bitte denken Sie daran, die ausgedruckte ESTA-Genehmigung während Ihrer Reise mit sich zu führen.
Hilfe zur ESTA Registrierung finden Sie hier. -
Vietnam
Passagiere mit Staatsangehörigkeit aus Ländern wie Deutschland, Großbritannien oder Frankreich benötigen bei einem Aufenthalt von bis zu 45 Tagen in Vietnam aktuell kein Visum, sofern die letzte Ausreise aus Vietnam mindestens 30 Tage zurückliegt. Visapflichtige Passagiere, die mehrfach nach Vietnam einreisen, zahlen anfallende Visagebühren nur einmal.
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Kambodscha
Deutsche müssen ein Visum bei der Botschaft von Kambodscha in Berlin beantragen. Österreichische Staatsangehörige müssen sich für ein Visum an die kambodschanische Botschaft in Brüssel wenden.
Hinweise für sonstige Nicht-EU-Länder
In die folgenden Nicht-EU-Länder können Sie ohne Visum einreisen. Beachten Sie jedoch die folgenden Einreisehinweise.
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Barbados
Ein Visum ist nicht erforderlich. Wenn die Einreise über die USA erfolgt, müssen Sie jedoch die Einreisebestimmungen für die USA beachten.
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Dom. Republik
Für eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ist kein Visum erforderlich. Reisende aus der EU, Großbritannien, Kanada, den USA und anderen Ländern müssen lediglich sicherstellen, dass ihr Reisepass für die Dauer ihres Aufenthalts in der Dominikanischen Republik gültig ist. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. November 2024.
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Indonesien
Für die Einreise nach Indonesien ist ein gültiger Reisepass Pflicht – vorläufige Reisepässe werden nicht akzeptiert. Auch Kinder benötigen einen gültigen Reisepass. Zudem ist ein „Visum bei Ankunft“ erforderlich, dass Sie online beantragen können.
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Israel
Deutsche, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum. Sollten Sie Visa arabischer Staaten oder des Irans im Reisepass haben, so müssen Sie vor der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung rechnen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend sein. -
Kanada
Reisende, die per Flugzeug anreisen, müssen die sogenannte eTA beantragen. Bei einer Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist die elektronische Einreisegenehmigung nicht erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag.
Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, kann es vorkommen, dass sie sich einer Befragung über die Reiseumstände unterziehen müssen. Halten Sie in diesem Fall Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeit bereit. -
Montenegro
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bis zu 90 Tagen kein Visum. Die montenegrinischen Behörden betrachten Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, ausschließlich als eigene Staatsangehörige. Sie sind deshalb verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen. Bei einem längeren Aufenthalt (drei Tage oder länger) müssen sich Reisende mit anderer Staatsbürgerschaft innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthalts persönlich melden.
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Namibia & Südafrika
Bei der Einreise nach Namibia gelten besondere Regelungen für Minderjährige. So müssen unter anderem eine Geburtsurkunde sowie beglaubigte Kopien der Reisepässe beider Elternteile mitgeführt werden. Für Minderjährige, die ohne oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, ist für die Einreise nach Südafrika zusätzlich eine schriftliche Bestätigung von dem Elternteil erforderlich, das nicht mitreist. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Brexit: Einreisebestimmungen für Großbritannien und Nordirland
Ab dem 1. Oktober 2021 ist für die Einreise nach Großbritannien ein Reisepass erforderlich. Dieser muss mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Deutsche und österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum, sofern der Aufenthalt nicht länger als 180 Tage dauert. Ab dem 2. April 2025 muss für jede Reise eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorgelegt werden, sofern nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/Visum vorliegt.
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