Kein Widerrufsrecht bei online gebuchten Reisen
Wenn Sie sich ein Buch bei einem Onlinehändler bestellen, neue Schuhe in einem Webshop kaufen oder einen Reisegutschein erwerben, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Für im Internet gebuchte Reisen gilt dieses zweiwöchige Widerrufsrecht jedoch nicht. Warum ist das eigentlich so?
Reisen von Widerrufsrecht ausgenommen
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 312 g, Abs. 2, Nr. 9) gilt das Widerrufsrecht nicht für „die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht“. Reiseverträge fallen in aller Regel hierunter und folglich haben Kunden nach ihrer Buchung keine zweiwöchige Widerrufsfrist. Diese Lesart wurde bereits in einem Gerichtsurteil bestätigt.
Der Grund für diese Regelung ist wohl, dass der Gesetzgeber die Reiseveranstalter schützen will. Viele Kunden buchen ihre Reise „last minute“, also wenige Wochen oder Tage vor dem Beginn. Hätte nun jeder Kunde auch noch eine zweiwöchige Widerrufsfrist, wäre die Unsicherheit für den Veranstalter zu groß und/oder das Flugzeug, Schiff oder Hotel am Ende nur halb voll.
Reiserücktritt meist nur gegen Zahlung von Stornogebühr
Nichtsdestotrotz kann jeder Kunde vor dem Beginn seiner Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Allerdings darf der Reiseveranstalter in diesem Fall eine Entschädigung verlangen. Wie hoch diese Entschädigung, auch als „Stornogebühr“ bezeichnet, ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielen beispielsweise die Art der Reise und der Zeitpunkt des Rücktritts eine Rolle. Die genaue Höhe der Stornierungskosten ist in der Regel in den Reisebedingungen der Reiseveranstalter festgeschrieben.
Stornokosten bei AIDA Cruises
Wenn Sie eine AIDA Reise buchen und hiervon zurücktreten, müssen Sie dem Kreuzfahrtanbieter eine Entschädigung zahlen. Wie hoch die Stornokosten bei AIDA Cruises (laut dem Katalog 2019/2020) sind, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Die Angaben sind bezogen auf den jeweiligen Reisepreis und verstehen sich pro Person. Alles Wissenswerte rund ums Stornieren bei der Kussmundreederei findet sich in unserem Neuigkeitenbeitrag Stornokosten bei AIDA Cruises.
Damit Sie im Fall der Fälle keine hohen Stornokosten zahlen müssen, können Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Weitere Infos dazu finden sich im Beitrag AIDA Reiserücktrittsversicherung: Infos zum Reiseschutz.
Stornokosten bei AIDA Cruises | AIDA PREMIUM | AIDA VARIO | JUST AIDA |
---|---|---|---|
Bis zum 50. Tag* (mind. 50 € p.P) | 20 % | 30 % | 35 % |
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag* | 25 % | 30 % | 35 % |
Vom 29. Tag bis zum 22. Tag* | 35 % | 35 % | 40 % |
Vom 21. Tag bis zum 15. Tag* | 60 % | 60 % | 60 % |
Ab dem 14. Tag* | 80 % | 80 % | 80 % |
Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung | 95 % | 95 % | 95 % |
* Vor Reisebeginn
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Zusammengefasst: Für unsere eiligen Leser
Das zweiwöchige Widerrufsrecht gilt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 312 g, Abs. 2, Nr. 9) nicht bei online gebuchten Reisen. Demnach fallen bei einer Stornierung Kosten an. Wie hoch diese sind, hängt vom Reiseveranstalter und dem Zeitpunkt der Stornierung ab. Damit die Kosten so gering wie möglich bleiben, sollte man im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
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