AIDA Gesundheitskonzept

Ihre Gesundheit und Sicherheit haben bei AIDA höchste Priorität. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über notwendige Impfungen und Schutzmaßnahmen. In den folgenden Abschnitten finden Sie wichtige gesundheitliche Hinweise und zur medizinischen Versorgung an Bord, damit Sie unbeschwert reisen können.
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Sicher Reisen mit AIDA: Gesundheit und Vorsorge an Bord
Um Ihre Reise mit AIDA zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen, ist es wichtig, dass Sie sich über die gesundheitlichen Anforderungen und Einreisebestimmungen Ihres Zielorts informieren. Aktuelle Informationen finden Sie in der Checkliste im AIDA Urlaubskompass oder auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. AIDA sorgt für Ihre gesundheitliche Sicherheit an Bord und empfiehlt für viele angefahrene Regionen Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A und Typhus sowie gegebenenfalls FSME. Für einige Gebiete werden zudem Gelbfieber- und Tollwutimpfungen empfohlen oder gefordert.
Bei besonderen Vorerkrankungen oder geplanten Reisen in Risikogebiete empfiehlt sich eine frühzeitige ärztliche Beratung.
Medizinische Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Eine medizinische Betreuung für alle Gäste und Crewmitglieder ist an Bord der Kussmundschiffe jederzeit gewährleistet.
- Rund um die Uhr: Das medizinische Personal steht den Gästen und der Crew rund um die Uhr zur Verfügung – natürlich auch in Notfällen.
- Medizinisches Center: Das Bordhospital ist für eine umfassende medizinische Versorgung ausgestattet.
- Intensivraum: Es gibt einen Raum für eine Notfall-Erstversorgung. Bei lebensbedrohlichen Zuständen wird schnellstmöglich eine Ausschiffung organisiert.
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zum Thema Bordhospital.
Für die Kostenübernahme einer gegebenenfalls notwendigen medizinischen Betreuung im Zielgebiet und/oder eines medizinisch begründeten Rücktransportes wird der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung empfohlen. EURESAreisen bietet zusammen mit HanseMerkur Einzel- und Jahresversicherungen.
Zika-Virus
In vielen tropischen und subtropischen Ländern wie La Réunion, Vanuatu und Vietnam besteht eine Warnung vor dem Zika-Virus, das besonders für schwangere Frauen und Frauen, die eine Schwangerschaft planen, gefährlich ist. Zika wird hauptsächlich durch Mücken übertragen und kann zu schweren Komplikationen bei der Schwangerschaft führen. Reisende sollten sich über die Risiken informieren und geeignete Schutzmaßnahmen wie Insektenschutzmittel und lange Kleidung verwenden. Weitere Informationen sind auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes oder der CDC erhältlich.
Malaria/Chikungunya/Denguefieber
Das Risiko, an Malaria, Chikungunya-Fieber oder Dengue-Fieber zu erkranken, besteht in vielen AIDA Reisegebieten, insbesondere in Afrika, Asien und der Karibik. Diese Krankheiten werden durch Mückenstiche übertragen und können schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Reisenden wird empfohlen, vor Reiseantritt einen Arzt aufzusuchen, um geeignete Prophylaxemaßnahmen zu besprechen. Der beste Schutz ist die Vermeidung von Mückenstichen durch das Tragen heller, langer Kleidung und die Verwendung von Insektenschutzmitteln.
Gelbfieber/Tollwut
In den AIDA Reisegebieten, insbesondere in Afrika und Teilen Asiens, sind Impfungen gegen Gelbfieber und Tollwut in vielen Ländern entweder empfohlen oder sogar vorgeschrieben. Ein gültiger Impfnachweis ist oft Voraussetzung für die Einreise in Länder mit Gelbfieberrisiko. Die Gelbfieberimpfung ist lebenslang gültig, eine Auffrischimpfung wird in bestimmten Regionen nach zehn Jahren empfohlen. Reisende sollten sich rechtzeitig über die spezifischen Impfvorschriften ihres Reiseziels informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Schwangere
Die AIDA Bordhospitäler sind nicht auf mögliche Schwangerschaftskomplikationen, wie zum Beispiel eine Frühgeburt ,eingestellt. Zum Schutz von Schwangeren und ungeborenen Kindern sind werdende Mütter ab der 24. Schwangerschaftswoche (bei Reiseende) deshalb von Reisen ausgeschlossen. Zudem dürfen Säuglinge erst ab dem 6. Lebensmonat mit an Bord. Bei Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen beträgt das Mindestalter 12 Monate.
Welche Kosten werden von AIDA übernommen? Ist eine Quarantäne notwendig, übernimmt AIDA die Kosten für Ihre Unterbringung, den Transfer zum Flughafen und den Rückflug. Dies gilt allerdings nicht für Reisen ab Deutschland. Für Ihre Reisebegeleitung bucht die Reederei den schnellstmöglichen Rückflug und übernimmt auch dafür die Kosten.
Alternativ kann Ihre Reisebegleitung die Unterbringung vor Ort und die Heimreise auf eigene Kosten organisieren. Die Kosten für eine eventuell notwendige medizinische Weiterbehandlung an Land sowie ein medizinisch begründeter Rücktransport trägt der Gast selbst,
Quelle: AIDA Urlaubskompass
Das AIDA Gesundheitskonzept vorgestellt
Das umfassende Gesundheitskonzept und die ergriffenen Maßnahmen zum Umgang mit Verdachts- und bestätigten COVID-19-Fällen wurden mit medizinischen Experten erarbeitet und orientieren sich an den aktuellen Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Robert Koch-Institutes (RKI) sowie den jeweiligen internationalen und nationalen Bestimmungen.
Eine Übersicht der abgesagten Reisen sowie Kompensationsmöglichkeiten für betroffene Gäste finden Sie in unseren aktuellen Reiseinformationen.
Vor Reisebeginn
Für den Antritt einer AIDA Reise ist für Reisen ab dem 17. September kein Impfschutz mehr erforderlich. Jedoch ist ein zertifizierter Antigentest maximal einen Tag vor Reisebeginn für alle Gäste ab drei Jahren nach wie vor verpflichtend. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, kann kostenfrei auf eine andere Reise umgebucht werden. AIDA empfiehlt vor Reisebeginn eine Auffrischung des Impfschutzes durch eine Booster-Impfung.
Welche Impf- und Testpflichten gelten für eine AIDA Reise?
Folgende Regularien sind für AIDA Reisen zu beachten. Sie gelten für Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft. Bitte informieren Sie sich selbstständig über ggf. zusätzliche Anforderungen Ihres Herkunftlandes. Da sich die Vorgaben immer nach den aktuellen Entwicklungen richten, können sich diese auch kurzfristig ändern.
Update (09.09.2022): Auf vielen Reisen mit AIDA ab 17. September 2022 entfällt der Nachweis der COVID-19 Impfung. Ausgenommen sind Reisen in den Orient*, Reisen mit mehr als 16 Tagen Reisedauer, die Transatlantik-Reisen "Von Teneriffa nach Barbados" und "Von Barbados nach Teneriffa" sowie die Weltreise und deren Teiletappen. Für Gäste ab 12 Jahren mit Abfahrten bis einschließlich 16. September 2022 gilt nach wie vor der Nachweis des vollständigen Impfschutzes, also mindestens 2 Einzelimpfungen beziehungsweise für Genesene eine Einzelimpfung.
*Für Orient-Reisen (unabhängig von der Reiselänge) brauchen Gäste mit Reise oder Flug nach/ab Dubai International Airport (DXB) ab 12 Jahren/Abu Dhabi International Airport (AUH) ab 16 Jahren entweder einen vollständigen Impfschutz (3 Impfungen) oder einen zertifizierten PCR-Test (bei Abflug darf der Abstrichzeitpunkt maximal 48h zurück liegen) oder ein Genesenenzertifikat (darf bei Rückreise maximal 30 Tage alt sein).
Vorraussetzungen für AIDA Reisen mit Abfahrten ab 17.09.2022:
- Zertifizierter negativer Antigentest für alle Gäste ab 3 Jahren
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen generell keinen Impfschutz
- Reisen mit bis zu 15 Tagen Reiselänge*: auch für Gäste ab 18 Jahren ist keine Impfung gegen COVID-19 erforderlich
- Reisen ab 16 Tagen Reiselänge: vollständiger Impfschutz für Gäste ab 18 Jahren, auch für Genesene. Als vollständig geimpft gilt, wer drei Einzelimpfungen bzw. als Genesener zwei Einzelimpfungen erhalten hat
- Orient-Reisen: keine Impfung erforderlich, wenn stattdessen entweder ein zertifizierter PCR-Test oder ein zertifizierter Genesenen-Nachweis vorgelegt werden kann *Ausnahmen: Für Transatlantik-Reisen „Von Teneriffa nach Barbados“ und „Von Barbados nach Teneriffa“ benötigen Gäste ab 18 Jahren den vollständigen Impfschutz
Vorraussetzung für AIDA Reisen in der Sommersaison 2022:
- Alle Gäste ab 12 Jahren (auch Genesene) benötigen einen vollständigen Impfschutz.
- Zusätzlich ist ein zertifizierter Antigentest maximal einen Tag vor Reisebeginn für alle Gäste ab drei Jahren verpflichtend.
Landgänge in Frankreich: Landgänge in Frankreich sind nur möglich, wenn Sie bereits einer Booster-Impfung erhalten haben. Dies gilt für alle Gäste ab 18 Jahren.
Detallierte Informationen finden Sie im AIDA Urlaubskompass.
Fragen und Antworten zu den Impf- und Testpflichten
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Impf- und Testregularien.
Gilt die Impfpflicht auch für genesene Gäste?
Ja. Wenn für Ihre Reise ein Impfschutz erforderlich ist, gilt dieser auch für genesene Gäste.
Brauche ich trotz der Impflockerung einen COVID-19 Test?
Nein. Seit dem 1. März 2023 benötigen Sie für AIDA Reisen keinen COVID-19 Antigentest mehr.
Wie und ab welchem Alter werden Kinder getestet?
Kinder ab 5 Jahren benötigen – genau wie erwachsene Gäste – einen zertifizierten Antigentest, frühestens zwei Tage vor Aufstieg an Bord, wenn die Reise länger als 15 Tage dauert. Test-Kits erhalten Sie u.a. in Apotheken und Drogerien.
Finden auch während der Reise COVID-19-Tests an Bord statt?
Sollte je nach Reiseregion ein Test notwendig sein, informiert Sie AIDA rechtzeitig an Bord.
Muss ich mich für meine Rückkehr nach Deutschland testen lassen?
Bitte informieren Sie sich selbstständig über die aktuellen Bestimmungen für Reiserückkehrer, zum Beispiel auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Muss ich an Bord einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes an Bord ist nicht mehr verpflichtend. Bei der Anreise und in den Innenbereichen an Bord empfiehlt AIDA jedoch nach wie vor das Tragen einer Maske, um sich selbst, die Mitreisenden und die Crew zu schützen.
Wie und wo weise ich meinen vollständigen Impfschutz nach?
Als Nachweis über den vollständigen Impfschutz gilt ausschließlich das COVID-19-Zertifikat der EU (QR-Code) – digital auf Ihrem Smartphone, zum Beispiel per CovPass-App oder Corona-Warn-App. Akzeptiert wird auch der ausgedruckte QR-Code, AIDA empfiehlt jedoch den Nachweis in digitaler Form.
Das Impfzertifikat der EU verliert aktuell 9 Monate (270 Tage) nach der Grundimmunisierung seine Gültigkeit. Dies gilt für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr. Denken Sie deshalb bitte zu Ihrem eigenen Schutz rechtzeitig an die Booster-Impfung zur Auffrischung. Die Booster-Impfung ist derzeit unbegrenzt gültig.
Das COVID-19-Zertifikat der EU (QR-Code) wird in Apotheken, Arztpraxen und Impfzentren ausgestellt. Nur das Zertifikat für Geimpfte wird akzeptiert, nicht die Zertifikate für ungeimpfte genesene und getestete Personen.
Zeigen Sie diesen Nachweis bitte am Anreisetag am Check-in vor und führen Sie ihn während der gesamten Reise mit sich.
Im myAIDA Urlaubsportal bestätigen Sie bitte bis 3 Tage vor Reisebeginn, dass Sie alle Voraussetzungen für die Reise erfüllen und deren Überprüfung zustimmen.
Eine AIDA Reise ab 16 Tagen Reisedauer ohne den Nachweis der vollständigen Impfung ist nicht möglich.
Wann gelte ich für die Reise als vollständig geimpft?
Aktuelle Informationen zum vollständigen Impfschutz finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Als Nachweis über den vollständigen Impfschutz gilt ausschließlich das COVID-19-Zertifikat der EU (QR-Code).
Als vollständig geimpft gilt, wer drei Einzelimpfungen bzw. als Genesener zwei Einzelimpfungen erhalten hat.
Welche Impfstoffe sind zugelassen?
Akzeptiert werden die von der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) zugelassenen Impfstoffe:
- BionTech/Pfizer (Comirnaty)
- AstraZeneca (Vaxzevria)
- Moderna (Spikevax)
- Johnson & Johnson (Janssen)
- Novavax (Nuvaxovid)
- Kreuzimpfungen sind erlaubt
Nicht akzeptiert wird eine Impfung mit Sputnik V.
Was passiert, wenn ich am Check-in keinen vollständigen Impfschutz nachweisen kann?
Ohne Nachweis des vollständigen Impfschutzes durch ein gültiges EU-COVID-Zertifikat ist die Teilnahme an der Reise ab 16 Tagen für über 18-jährige leider nicht möglich. EU-COVID-Zertifikate, die nur als Genesenen- oder Testnachweis dienen, werden nicht akzeptiert.
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